Lagerungsauftrag
9,90 €
Beschreibung
Lagerungsauftrag
Gelagert werden:
Gewöhnliche Briefsendungen, Einwurf-Einschreiben, Pressepostsendungen
Bei Pressepostsendungen empfiehlt es sich, den Verlag zur Lieferung unter der geänderten Anschrift oder zur Unterbrechung des Abonnements zu veranlassen.
Nicht gelagert werden:
• Päckchen und Pakete
• Express-Sendungen
• Einschreiben (außer Einwurf-Einschreiben)
• Dialogpost, teil- und unadressierte Sendungen
• Briefsendungen mit Zusatzleistungen (z. B. Nachnahme)
• Postzustellungsaufträge (z. B. von Gerichten und Behörden)
Die Lagerung erfolgt für maximal zwei Monate. Wir stellen Ihnen die gelagerten Briefsendungen nach Ablauf der Lagerzeit zu. Sollten Sie die gelagerten Sendungen bei uns abholen wollen, setzen Sie sich bitte vorher mit uns in Verbindung.
Wir händigen Ihnen dann die gelagerten Sendungen unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments persönlich aus (siehe § 69 PostG).
Zum Schutz Ihrer Daten erfolgt die Verarbeitung von Daten im Rahmen unseres Lagerungsverfahrens gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO und des BDSG sowie darüber hinaus auf Grundlage und unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der §§ 67 bis 71 des Postgesetzes (PostG). Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.




